Vor einer jeden Alignerbehandlung erfolgt von einem qualifizierten Zahnarzt eine gründliche klinische und röntgenlogische Diagnostik dahingehend, ob eine Alignerbehandlung überhaupt indiziert ist. Die gesamte Behandlung wird dann engmaschig durch einen Zahnarzt kontrolliert.
Dies unterscheidet uns und andere zahnärztliche Leistungserbringer von vielen gewerblichen Startups, die in einer medizinrechtlichen Grauzone vermeintlich günstige „Do it your self“ - Behandlungen anbieten.
Dazu möchten wir Ihnen einen Auszug aus einem Positionspapier der Bundeszahnärztekammer aus dem Jahr 2019 zurr Kenntnis geben.
"…Eine zahnmedizinische Behandlung ist immer mit erheblichem Kontrollaufwand verbunden, sodass sie der echten Selbstbehandlung entzogen ist. Gerade bei der kieferorthopädischen Bewegung von Zähnen oder Zahngruppen wirken bisweilen starke Kräfte dauerhaft auf die Zähne und den Zahnhalteapparat ein, die einer kontinuierlichen Kontrolle seitens eines Zahnarztes bedürfen. Gerade auch bei der Behandlung mit Alignern können über längere Zeit unkontrollierte größere Krafteinwirkungen die Blutzufuhr zum Zahnhalteapparat unterbinden, was im Ergebnis zu einem Absterben (=Devitalisierung) einzelner Zähne bis hin zum irreversiblen Zahnverlust führen kann. Die in der zahnärztlichen Praxis durchgeführten Kontrollen bei der Behandlung mit Alignern werden deshalb in aller Regel in einem Zeitin- tervall von drei bis vier Wochen in der Praxis des Behandlers vorgenommen. Vorliegende Entzündungen am Zahnfleisch (=Gingivitis) und am Zahnhalteapparat (=Parodontitis) können unbehandelt zu dessen Auflösung und damit zur Zahnlockerung und letztendlich zum Zahnverlust führen. Gerade bei Erwachsenen, der Hauptzielgruppe der Behandlungen mit Alignern, steigt mit zunehmendem Lebensalter das Risiko von Zahn- halteapparaterkrankungen (=Parodontitiden) deutlich an. Bei knapp 53 Prozent der 35- bis 44-Jährigen liegt eine mittelschwere Parodontitis bereits vor, und 20,5 Prozent dieser Alters- gruppe leiden unter einer schweren Form der Erkrankung. Eine ärztlicherseits unkontrollierte Therapie von Zahnfehlstellungen mit Alignern gerade in dieser Altersgruppe ist wegen der damit verbundenen Risiken als fehlerhaft und erheblich risikobehaftet einzustufen.
Die Anleitung zur Selbstbehandlung, die Zurverfügungstellung von Informationen oder Geräten zur Selbstbehandlung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde kann daher nach alledem im Falle von Komplikationen als Körperverletzung strafbar werden. …"
Wir beraten Sie in unserer Praxis zu allen Fragen rundum Aligner gern.
Ihr Praxisteam Dr. Leineweber